So werden Sie Mitglied der Engineering Professions Association of Namibia

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Ingenieure in Namibia gründeten die Engineering Professions Association of Namibia (EPA). Dies sollte ein hohes Maß an beruflicher Leistungsfähigkeit im Ingenieurberuf gewährleisten. Es gewährleistet auch den Schutz der Interessen der Öffentlichkeit.

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Die Entscheidung des Vereins erfolgt durch eine Verfassung. Diese Verfassung sieht auch stimmberechtigte Unternehmensmitglieder und Nicht-Unternehmensmitglieder ohne Stimmrecht vor. Die anderen bestehen aus Mitarbeitern, pensionierten Mitgliedern und Studenten.

Die Verfassung der EPA erlaubt es ihr, sich selbst zu organisieren. Dies hängt von der Nachfrage der Mitglieder in vier Abteilungen ab: Bauingenieure, Elektro- und Maschinenbauingenieure sowie integrierte Ingenieure und Techniker.

Mitglied werden:

Wenn ein eingetragener Ingenieur oder Ingenieur oder Ingenieur beim Engineering Council of Namibia registriert ist, qualifiziert er sich für eine Unternehmensmitgliedschaft.

Firmenmitgliedschaft:

Jeder, der sich beim Engineering Council of Namibia als Incorporated Engineer Engineering Technician oder Professional Engineer registriert.

Assoziierte Mitgliedschaft:

Jede Person, die sich beim Engineering Council of Namibia als Incorporated Engineer in der Ausbildung, Professional Engineer in der Ausbildung oder Absolvent, der nicht beim Engineering Council of Namibia registriert ist, oder Engineering Technician in der Ausbildung anmeldet.

Personen, die sich nicht für die Registrierung beim Engineering Council of Namibia qualifizieren, können sich jedoch für eine assoziierte Mitgliedschaft qualifizieren, wenn sie sich einem anderen Beruf widmen, der eng mit dem Ingenieurberuf verbunden ist oder diesen unterstützt.

Studentenmitgliedschaft:

Personen, die an einer Institution studieren, um Ingenieur, Ingenieur oder Berufsingenieur zu werden, qualifizieren sich für eine Studentenmitgliedschaft.

Pensionierte Mitgliedschaft:

Jedes Unternehmens- oder assoziierte Mitglied im Alter von mindestens 55 Jahren, das den EPA-Rat davon überzeugt hat, dass er oder sie die Ausübung des Ingenieurberufs dauerhaft eingestellt hat. Er oder sie muss auch aufgehört haben, einen verwandten Beruf auszuüben, der für eine assoziierte Mitgliedschaft in Frage kommt. Auch sein oder ihr Dienst am Beruf sollte so sein, wie es nach Ansicht des WPA-Rates die Einreichung in die Besoldungsgruppe rechtfertigt.