Schritte zur Registrierung beim Board of Registration of Architects und Quantity Surveyors von Kenia

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Das Board of Registration of Architects und Quantity Surveyors of Kenya (BORAQS) hat das Mandat, die Berufe der Architektur- und Mengenerfassung durch Schulung, Registrierung und Verbesserung ethischer Praktiken zu regulieren.

Qualifikationen für die Registrierung als Architekt

Niemand darf als Architekt registriert werden, es sei denn, er
a) das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat; und
(b) entweder
(i) mindestens fünf Jahre zugelassene Ausbildung, gefolgt von mindestens einem Jahr praktischer Erfahrung in der Arbeit eines Architekten zur Zufriedenheit des Vorstandes, und hat eine vorgeschriebene Prüfung bestanden; oder
(ii) wurde als korporatives Mitglied einer zugelassenen professionellen Institution zugelassen, deren Qualifikation für eine solche Zulassung nicht geringer ist als die in Ziffer (i) dieses Absatzes dargelegte; und hat mindestens ein Jahr Berufserfahrung in Kenia zur Zufriedenheit des Verwaltungsrates oder zur Zufriedenheit des Verwaltungsrates, dass er ansonsten ausreichende Kenntnisse über die Bauvertragsverfahren in Kenia erworben hat; und
(d) die vorgeschriebene Registrierungsgebühr entrichtet hat.

Qualifikationen für die Registrierung als Mengengutachter

Keine Person wird als Mengenprüfer registriert, es sei denn, sie
a) das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat; und
(b) entweder
(i) eine vorgeschriebene Prüfung bestanden hat; oder
(ii) als korporatives Mitglied einer zugelassenen beruflichen Einrichtung zugelassen wurde, deren Qualifikation für eine solche Zulassung das Äquivalent einer solchen vorgeschriebenen Prüfung umfasst; und
(c) über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in Kenia zur Zufriedenheit des Verwaltungsrats verfügt oder dem Verwaltungsrat bestätigt hat, dass er ansonsten ausreichende Kenntnisse über die Bauvertragsverfahren in Kenia erworben hat; und
(d) die vorgeschriebene Registrierungsgebühr entrichtet hat

Entfernung aus der registrierten Liste

Der Vorstand kann jederzeit anordnen, dass der Name einer registrierten Person aus dem Register gestrichen wird, wenn diese registrierte Person

a) dem Kanzler nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum einer vom Kanzler per Einschreiben an die im Register angegebene Adresse gesendeten Anfrage unter Angabe seines Namens seine derzeitige Anschrift mitzuteilen.

b) beantragt hat, dass sein Name aus dem Register gestrichen wird; in diesem Fall kann von dieser Person verlangt werden, dass sie der Kammer durch eine beim Kanzler eingereichte eidesstattliche Erklärung nachweist, dass kein Strafverfahren nach Abschnitt 13 dieses Gesetzes gegen sie eingeleitet wird oder wahrscheinlich ist .

(c) vom Vorstand für schuldig befunden wurden, wie in Abschnitt 13 dieses Gesetzes beschrieben.

Der Kanzler streicht den Namen jeder verstorbenen registrierten Person aus dem Register und streicht jeden Eintrag, der falsch oder betrügerisch vorgenommen wurde.

Die Löschung des Namens einer registrierten Person aus dem Register wird dieser Person vom Registrar durch einen frankierten Einschreibebrief mitgeteilt, der an die im Register angegebene Adresse gerichtet ist, wobei sein Name unmittelbar vor der Löschung zu berücksichtigen ist.

Vorbehaltlich der Bestimmungen von Abschnitt 12 dieses Gesetzes endet eine Person, deren Name aus dem Register entfernt wurde, mit dem Datum der Entfernung, um für die Zwecke dieses Gesetzes registriert zu werden. [Akt Nr. 12 von 1973, s. 9, Act No. 20 von 1989, Sch., Act No. 9 von 2000, s. 110.]

Wiederherstellung des Registers

Wurde der Name einer registrierten Person gemäß Abschnitt 11 dieses Gesetzes aus dem Register gestrichen, wird der Name dieser registrierten Person nur auf Anweisung des Vorstands erneut in das Register eingetragen.

Wurde der Name einer Person aus dem Register gestrichen oder wurde die Wirkung der Registrierung einer Person ausgesetzt, so kann die Kammer entweder von Amts wegen oder auf Antrag der betreffenden Person auf vorgeschriebene Weise vorgehen und In beiden Fällen, nachdem eine Untersuchung durchgeführt wurde, die die Kammer für richtig hält, gilt Folgendes:

a) Die Streichung aus dem Register wird bestätigt. oder
b) der Name dieser Person wird in das Register eingetragen; oder
c) die Aussetzung der Wirkung der Registrierung der Person wird beendet.

Eine vom Board gemäß Unterabschnitt (2) dieses Abschnitts erteilte Anweisung kann die Bestimmung enthalten, ab welchem ​​Datum eine Wiederherstellung des Registers oder die Beendigung einer Aussetzung wirksam wird und die betreffende Person eine Gebühr bis zu einem Höchstbetrag entrichtet die Gebühr, die auf einen Registrierungsantrag zu zahlen ist, wie der Vorstand festlegt.

ANTRAG AUF REGISTRIERUNG-FORMULAR B2 -EAC

4 Gedanken zu „Schritte zur Registrierung beim Board of Registration of Architects and Quantity Surveyors of Kenya“

  1. Bitte führen Sie mich zu den Anforderungen und dem Verfahren der Registrierung als Techniker, ich habe ein Diplom in Architektur

  2. HALLO. Ich habe ein Diplom in Bauwesen (Jahr 2001) und möchte mich als Techniker Architekt registrieren. Bitte leiten Sie mich über die Anforderungen und das Verfahren der Registrierung.

    Vielen Dank

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