So werden Sie Mitglied der Consulting Engineers South Africa

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Consulting Engineers South Africa (CESA) ist eine freiwillige Vereinigung und vertritt für ihre Mitglieder ein Gremium, das ihre gemeinsamen Interessen vertritt und aufgrund seiner Stellung den Kunden Qualitätssicherung bietet.

Über 540 Unternehmen mit über 24 300 Mitarbeitern sind Mitglieder der CESA. Diese Mitgliedsunternehmen reichen von großen, multinationalen, multidisziplinären Anbietern eines umfassenden Angebots an Planungs-, Design- und Projektabwicklungsdiensten bis zu vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die sich in der Regel auf ausgewählte Bereiche des Projektabwicklungsprozesses spezialisiert haben.

CESA setzt sich im Namen seiner Mitglieder und Stakeholder für die Förderung von Spitzenleistungen in der beratenden Ingenieurbranche ein.

Durch seine Mitglieder möchte CESA die Lebensqualität der Menschen kontinuierlich verbessern, indem es die Umwelt interpretiert und bahnbrechende Veränderungen in der Partnerschaft mit allen wichtigen Stakeholdern vornimmt. Auf diese Weise bemüht sich die CESA, die Branche zu verbessern und glaubwürdige Auswirkungen auf alle Südafrikaner zu erzielen.

KLICKEN SIE AUF DEN LINK UND SIND SIE HEUTE MITGLIED (http://www.cesa.co.za/sites/default/files/APPLICATION%20FORM%20-%202015.pdf)

Mitgliedschaftsvoraussetzungen
Die folgenden Auszüge aus unserer Gründungsurkunde und Satzung beziehen sich auf die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft bei CESA:

Aus dem CESA Memorandum of Incorporation (MoI)
Consulting Engineers South Africa ist eine freiwillige Vereinigung von Beratungsunternehmen und verwandten Fachleuten, die:

• sind in erster Linie damit beschäftigt, Kunden gegen eine Gebühr unabhängige technologiebasierte intellektuelle Dienstleistungen in der gebauten, menschlichen und natürlichen Umgebung anzubieten
• verwaltet werden und ihre Betriebsrichtlinien von Personen festgelegt werden, deren berufliche Qualifikation und Verhalten den Anforderungen dieses MoI und seiner Satzung entspricht
• einen hohen professionellen Ruf und ethische Standards haben
Fest
Eine natürliche Person oder juristische Person, die ihren Kunden gegen eine Gebühr in erster Linie unabhängige technologiebasierte intellektuelle Dienstleistungen in der gebauten, menschlichen und natürlichen Umgebung anbietet und eine der folgenden sein kann:
• ein registrierter Schulleiter, der alleiniger Praktiker ist; oder
• eine Partnerschaft, in der registrierte Auftraggeber mindestens 50 Prozent der Partner ausmachen; oder
• eine enge Gesellschaft, in der registrierte Auftraggeber mindestens 50 Prozent der Mitglieder der engen Gesellschaft ausmachen; oder
• eine Gesellschaft, in der registrierte Auftraggeber mindestens 50 Prozent der im Sinne des Gesetzes ernannten Direktoren der Gesellschaft ausmachen;
• ein Tochter- oder Regionalbüro oder ein assoziiertes Büro eines ausländischen Unternehmens in Südafrika, das:
o ist in Südafrika entsprechend registriert,
o unter der Vollzeitkontrolle eines registrierten Auftraggebers steht und
o bei denen lokal ansässige registrierte Auftraggeber mindestens 50 Prozent der Auftraggeber des lokal registrierten Unternehmens ausmachen;
Vorausgesetzt, dass jedes Unternehmen von dieser Definition ausgenommen ist:
• die eine Tochtergesellschaft oder Holdinggesellschaft eines Unternehmens betreibt oder ist, das eine Herstellung oder Auftragsvergabe betreibt, wie dies nach Ansicht des Verwaltungsrats die Ausübung eines unabhängigen Urteils eines Auftraggebers in einem solchen Unternehmen in Bezug auf die Angelegenheiten beeinflusst, in denen die Firma bietet Service; oder
• deren Holdinggesellschaft eine andere Tochtergesellschaft hat, die sich mit Herstellung oder Auftragsvergabe befasst, es sei denn, der Verwaltungsrat ist davon überzeugt, dass das unabhängige Urteil der Auftraggeber der Firma nicht von den Interessen dieser anderen Tochtergesellschaft beeinflusst wird; oder
• die (nach Ansicht des Verwaltungsrats) im Wesentlichen im Besitz des Staates oder einer ähnlichen öffentlichen Einrichtung ist oder im Wesentlichen die Konstruktionsabteilung eines Entwicklungs-, Herstellungs- oder Vertragsunternehmens ist; oder
• deren Eigentum (nach Ansicht des Verwaltungsrats) dazu neigt, einen Auftraggeber in einem solchen Unternehmen bei der Ausübung eines unabhängigen Urteils in Bezug auf die von diesem Unternehmen erbrachten technologiebasierten intellektuellen Dienstleistungen zu beeinflussen; oder
• wenn Personen, die direkt oder indirekt an der Geschäftsführung des Unternehmens beteiligt sind, vom Verwaltungsrat als ungeeignet angesehen werden; oder
• die eine Tochtergesellschaft oder Holdinggesellschaft einer Gesellschaft, die in der Herstellung oder im Auftragsbau tätig ist und deren Kunden im Wesentlichen deren Eigentümer oder eine andere Tochtergesellschaft ihrer Holdinggesellschaft sind, sind oder sind;
Principal

Ein Auftraggeber einer Firma ist einer der folgenden Personen, die in der Firma aktiv tätig sind:
• ein Einzelpraktiker; oder
• wenn die Firma eine Partnerschaft ist, alle Partner; oder
• wenn die Firma eine enge Gesellschaft ist, alle Mitglieder; oder
• Wenn das Unternehmen ein Unternehmen ist, handeln alle im Sinne des Unternehmens ernannten Direktoren oder gleichwertig im Betriebsland. oder
• ein entsprechend professionell registrierter Vollzeitbeschäftigter der Firma, der von der Firma als solcher benannt wurde und dessen Benennung von der Gesellschaft genehmigt wird. Eine solche Person muss:
o die Befugnis zur Verwaltung der technischen Vermögenswerte und Operationen des Unternehmens übertragen haben; und
o technische Haftung für die Handlungen der Firma zu tragen und daher in der Lage zu sein, die technischen Richtlinien zu bestimmen und die technischen Operationen der Firma zu leiten und zu kontrollieren. Zu diesem Zweck kann das Unternehmen aufgefordert werden, diese Befugnis zur Zufriedenheit des Unternehmens nachzuweisen.
Registrierter Auftraggeber
Ein Auftraggeber, der beruflich bei einer vom Rat anerkannten gesetzlichen Stelle registriert ist.
Pensionierter Schulleiter
Ein registrierter Schulleiter, der sich aus der aktiven Praxis als Schulleiter zurückgezogen hat und vom Rat als pensionierter Schulleiter akzeptiert wurde.
Aus der CESA-Satzung
Ein Unternehmen darf keine Mitgliedschaft erhalten oder behalten, es sei denn, es erfüllt die folgenden Anforderungen für die Praxis zur Erfüllung von Ziffer 3.1 des MoI:
1. Es muss über das Ansehen und die Erfahrung verfügen, die es nach Ansicht des Rates berechtigt, als Beratungsunternehmen für Ingenieure und verwandte Fachkräfte zu praktizieren.
2. Sie übt ihre Tätigkeit so aus, dass ihre Mitgliedschaft die Würde oder das Ansehen des Vereins nicht beeinträchtigt.
3. Es darf keine Gebühren teilen oder mit einer Firma in Verbindung stehen, deren Verhalten nach Ansicht des Rates im Widerspruch zum Verhaltenskodex des Innenministeriums und der Satzung steht, es sei denn, ein Kunde verlangt die Ernennung einer solchen Firma Neben einem Mitglied desselben Projekts kann der Rat nach Eingang eines schriftlichen Antrags die Genehmigung zur Annahme einer solchen Ernennung zu den von ihm festgelegten Bedingungen erteilen.
4. Sie hat eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß Ziffer 12 abzuschließen.
5. Sie erhält die Unterschriften eines Antragstellers und eines Stellvertreters, die beide Mandatsleiter von Mitgliedern sind, die kein Interesse an der Firma haben, die die Mitgliedschaft beantragt. Ein beauftragter Auftraggeber kann gegebenenfalls einen Stellvertreter für diesen Zweck benennen, sofern diese Übertragung schriftlich erfolgt und in jedem Fall separat durchgeführt wird.
6. Sie kann alternativ zu 1.5 ein Interview mit einem Mitglied des Rates und / oder dem Vorsitzenden der Zweigstelle sowie einem weiteren registrierten Schulleiter beantragen. Dieses Mitglied des Rates und / oder der Vorsitzende der Zweigstelle und ein anderer eingetragener Auftraggeber können dann in einem vom Rat vorgeschriebenen Format die Eignung des Antragstellers für eine Mitgliedschaft bezeugen.
7. Sie kann alternativ zu 1.5 oder 1.6 ein Interview mit dem Mitgliederausschuss des Rates beantragen.

BITTE BEACHTEN SIE:
In der Regel sollten alle Unternehmen, die eine Mitgliedschaft beantragen, mindestens ein Jahr in der Praxis gewesen sein. Diese Anforderung gilt möglicherweise nicht unbedingt für Auftraggeber, die zuvor in einer bestehenden Mitgliedsfirma als solche bezeichnet wurden.