Kenia Roads and Civil Engineering Contractors Association entwickelt Verhaltenskodex für Mitglieder

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Straßen und Tiefbau Die Contractors Association hat einen Verhaltenskodex für ihre Mitglieder entwickelt. Der Verhaltenskodex fordert die Mitglieder auf, die Ehre, Integrität und Würde des Ingenieurberufs zu wahren und zu verbessern und sich wissentlich auf betrügerische, unehrliche oder unethische Geschäftspraktiken oder Berufspraktiken einzulassen.

Der Kodex fordert auch Transparenz bei der Beschaffung und Ausführung von Projekten.

1.1 Der obige Kodex wurde gemäß den Zielen der Vereinigung der Straßen- und Bauunternehmer gemäß Regel 2 (a) der RACECA-Verfassung entworfen, die unter anderem vorsieht, dass RACECA als selbstregulierende Stelle mit der Entwicklung beauftragt ist einen Verhaltenskodex, der dies unter seinen Mitgliedern durchsetzt und im Allgemeinen die Professionalität im Bereich des Straßenbaus und des Tiefbaus aufrechterhält. “

1.2 Ein Verhaltenskodex kann definiert werden als; „Eine Reihe von moralischen Grundsätzen, die von der Gesellschaft oder einer Gruppe von Menschen akzeptiert werden, um die Beziehungen untereinander und mit Dritten, einschließlich der Öffentlichkeit, zu regeln.“ „Grundsätze, Werte, Standards oder Verhaltensregeln, die die Entscheidungen, Verfahren und Systeme einer Organisation leiten auf eine Weise, die (a) zum Wohl seiner wichtigsten Interessengruppen beiträgt und (b) die Rechte aller von seiner Geschäftstätigkeit betroffenen Mitgliedsgruppen respektiert. “

1.3 Obwohl ein Verhaltenskodex im Allgemeinen nicht rechtskräftig ist, wird erwartet, dass diejenigen, die ihn abonnieren, ihn einhalten und einhalten, um eine ordnungsgemäße Führung ihrer Gruppe / Organisation zu gewährleisten. Im Fall von RACECA wird erwartet, dass jeder Verstoß gegen den Kodex ein Fehlverhalten darstellt, für das ein Mitglied gemäß Regel 4 (b) der RACECA-Verfassung aus der Vereinigung ausgeschlossen werden kann.

1.4 Der Entwurf des Kodex 1.0 Der Verhaltenskodex wurde daher unter Berücksichtigung der oben genannten Grundsätze und der Bestimmungen der RACECA-Verfassung erstellt. 1.1 Die Mitglieder werden daher gebeten, diesen Entwurf zur Fertigstellung und Unterzeichnung durch die Mitglieder förmlich zu genehmigen, da zu dem auf der letzten RACECA-Sitzung vereinbarten Entwurf keine Kommentare abgegeben wurden.