Deutschland will die Offshore-Windkraftkapazität bis 2040 erhöhen.

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Deutschland strebt an, seine Offshore-Windkraftkapazität bis 2040 um das Fünffache zu erhöhen, um das Land von fossilen Brennstoffen zu entwöhnen. Das deutsche Kabinett hat am Mittwoch eine Gesetzesvorlage vereinbart, die ein Ziel von 40 Gigawatt installierter Offshore-Windkraftkapazität in 20 Jahren von derzeit etwa 7.5 Gigawatt vorsieht. Das Ziel für 2030 wurde ebenfalls von 15 Gigawatt auf 20 angehoben. Der Wirtschaftsminister Peter Altmaier sagte, das neue Offshore-Windziel für 2030 würde Deutschland dabei unterstützen, sein Ziel zu erreichen, 65 Prozent seines Bruttostromverbrauchs im nächsten Jahr mit erneuerbaren Energien zu erreichen 54 Jahre. Das längerfristige Ziel würde Unternehmen und Küstenregionen Planungssicherheit geben, fügte er hinzu. Die Offshore-Winderzeugung des Landes wird durch die Anzahl der an Land installierten Turbinen, die bereits eine Gesamtleistung von XNUMX Gigawatt haben, deutlich übertroffen.

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Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat kürzlich erwähnt, dass sie das Ziel, Europa bis 2050 „klimaneutral“ zu machen, um die globale Erwärmung in Schach zu halten, voll und ganz unterstützt. Für dieses ehrgeizige Ziel muss der größte Wirtschaftsblock der Welt den Einsatz fossiler Brennstoffe einstellen. Da sich erneuerbare Energien, die von Wind- und Solaranlagen erzeugt werden, je nach Wetterlage so häufig ändern, besteht ein Vorschlag darin, den überschüssigen Strom zur Erzeugung von Wasserstoff zu verwenden, der leicht gespeichert, transportiert und verbrannt werden kann, ohne Treibhausgase freizusetzen.

Gemeindeverband VKU befürwortete die Änderung im Prinzip, kritisierte jedoch, dass sie „spekulative Ausschreibungen“ in Projektausschreibungen nicht verhindern könne. Nur große Unternehmen könnten Angebote ohne Unterstützung abgeben, ohne ihr finanzielles Überleben aufs Spiel zu setzen, argumentierte VKU-Chef Ingbert Liebing. Er erklärte weiter, dass Angebote in Projektausschreibungen auf tatsächlichen Stromerzeugungskosten und nicht auf Strompreisprognosen basieren sollten, die beispielsweise mit sogenannten Differenzverträgen erfolgen könnten, die im Voraus an ein festes Preisniveau gebunden sind.