Drei Möglichkeiten, ein US-Investorenvisum bei einer Baufirma zu bekommen

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Es gibt viele Arten von Visa in den Vereinigten Staaten, und sie werden in Einwanderungsvisa (dauerhaft) und Nichteinwanderungsvisa (vorübergehend) unterteilt. In der Kategorie der Nichteinwanderungsvisa ist das E-2-Vertragsinvestorenvisum eine beliebte Wahl für Ausländer, die beabsichtigen, in die Vereinigten Staaten zu kommen, um eine „erhebliche Investition“ in ein kommerzielles Unternehmen zu tätigen. Der Investor muss Staatsbürger eines Landes sein, mit dem die Vereinigten Staaten ein „Treaty of Commerce and Navigation“ abgeschlossen haben. 

Es gibt mindestens drei Möglichkeiten, wie ein ausländischer Investor über eine Baufirma ein E-2-Visum erhalten kann.

1. Startup-Bauunternehmen 

Die E-2-Verordnungen spezifizieren nicht, was eine „erhebliche Investition“ ist. Im Allgemeinen ist eine Investition dann als „erheblich“ anzusehen, wenn genügend Kapital investiert wurde, um sicherzustellen, dass das Unternehmen geführt werden kann. In einem Startup-Bauunternehmen kann die Anfangsinvestition in alle Maschinen, Geräte und Werkzeuge getätigt werden, die für die Aufnahme des Betriebs erforderlich sind. Um einem Konsularbeamten jedoch bei der Feststellung zu helfen, ob eine Investition erheblich ist, wird dringend empfohlen, einen glaubwürdigen Geschäftsplan vorzulegen.

2. Kauf eines bestehenden Bauunternehmens 

Eine andere Möglichkeit, ein E-2-Visum zu erhalten, besteht darin, ein bestehendes Bauunternehmen zu erwerben. Idealerweise sollte das Unternehmen seit mindestens 5 Jahren im Geschäft sein und einen stetigen Cashflow aus langfristigen Verträgen haben. Vor dem Kauf eines bestehenden Unternehmens sollte man sich am besten beraten lassen an E-2 Visum Anwalt die Finanzdokumente, Leasingdarlehens- und Pfandverträge des Unternehmens zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine versteckten Verbindlichkeiten bestehen.

3. Property Management von Wohnkomplexen 

Eine weniger häufig genutzte, aber sehr gute Möglichkeit, ein E-2-Visum zu erhalten, besteht darin, einen kleinen Wohnkomplex (25-30 Einheiten) zu bauen und die Einheiten dann zu vermieten. Immobilieninvestitionen sind im Allgemeinen nicht für das E-2-Visum geeignet, da sie als „passive Investitionen“ gelten. Der Bau und die anschließende Verwaltung einer Wohnanlage werden jedoch nicht als passive Investition betrachtet, da während des Baus Geld auf dem Spiel steht.  

Dauer eines E-2 Visums 

Ein anfängliches E-2-Visum wird in der Regel für einen Zeitraum von 5 Jahren ausgestellt. Sie kann auf unbestimmte Zeit verlängert werden, wenn das Gewerbeunternehmen, in das die Investition getätigt wurde, noch aktiv ist und kein „Nebenunternehmen“ geworden ist. 

Ein Inhaber eines E-2-Visums, der einen dauerhaften Wohnsitz (die „Green Card“) anstrebt, kann ein EB-5-Visum beantragen, wenn sein Unternehmen die erforderlichen Investitions- und Beschäftigungsschwellen erreicht hat.