Dispute Resolution Center (DRC) des BCCEI, Südafrika

Home » Personen » Dispute Resolution Center (DRC) des BCCEI, Südafrika

Die Beilegung von Streitigkeiten ist ein Schlüsselaspekt für die Wahrung von Fairness und Stabilität in jedem Sektor, und die Verhandlungsrat für die Bauindustrie (BCCEI) erbringt diese wichtige Dienstleistung weiterhin für die Tiefbauindustrie.

Über das Dispute Resolution Center (DRC) des BCCEI werden Streitbeilegungsverfahren so schnell wie möglich beigelegt, um die Akkreditierungsstandards der Kommission für Schlichtung, Mediation und Schiedsverfahren (CCMA) zu erfüllen, so DRC-Managerin Merle Denson.

„Um sicherzustellen, dass wir die besten Ergebnisse erzielen, ernennt das BCCEI hochrangige Kommissare und Schiedsrichter, die von der CCMA akkreditiert sind und Fälle nach branchenspezifischen Standards und Richtlinien behandeln“, sagt Denson. „Außerdem sind sie erfahrene Fachleute mit einem soliden Verständnis des Tiefbausektors.“

Seit Beginn der Covid-19-Pandemie werden Fälle weiterhin mit allen möglichen Mitteln bearbeitet, einschließlich der Online-Fernbedienung über Videokonferenzen, Zoom oder Teams, sagt sie. Als branchenbasiertes Forum der organisierten Wirtschaft regelt das BCCEI die Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen im Bauingenieurwesen – mit dem Ziel, ein stabiles und produktives Arbeitsumfeld zu fördern.

Die Dienstleistungen des DRC stehen allen Unternehmen der Branche sowie allen planmäßigen und außerplanmäßigen Mitarbeitern, die in den Geltungsbereich des BCCEI fallen, zur Verfügung.

„Die Kosten für die Nutzung des BCCEI DRC werden durch die monatliche Streitbeilegungsgebühr gedeckt, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt wird“, sagt sie. „Es fallen also keine zusätzlichen Kosten für die Nutzung des DRC an, außer wenn eine Streitigkeit über eine Inquiry by Arbitrator (S188A) weitergeleitet wird.“

Denson hebt hervor, dass in allen Entlassungsfällen, die an die DRC verwiesen werden, der Antragsteller und der Beklagte zunächst ein Schlichtungsverfahren prüfen müssen, um zu versuchen, den Streit gütlich beizulegen.

„Wenn eine solche Einigung nicht erzielt werden kann, geht der Fall dann an ein Schiedsgericht, wenn dies vom Antragsteller oder Verweisenden beantragt wird“, sagt sie. „Der Fall wird dann von einem vom BCCEI ernannten unabhängigen Kommissar geschlichtet.“

Im Schiedsverfahren, erklärt sie, höre der Schiedskommissar beide Streitparteien. Auf Grundlage der geführten Beweise und der vorgebrachten Argumente entscheidet der Kommissar, ob die Entlassung verfahrens- oder materiell gerecht war oder nicht – und erlässt einen Schiedsspruch. Alle Schiedssprüche sind endgültig und bindend.

Denson stellt fest, dass „gesetzliche Streitigkeiten“ im Zusammenhang mit einer Reihe verschiedener Arten von Entlassungen von der Demokratischen Republik Kongo behandelt werden können. Dazu zählen Entlassungen (Betriebsbedarfsstreitigkeiten), Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder schlechter Arbeitsleistung und Fehlverhalten – ebenso wie Streik, Aussperrung, ungerechtfertigte Suspendierung und Abfindungen. Zu den Vorteilen des DRC-Service gehört, dass Streitigkeiten bei Großprojekten sogar vor Ort gehört werden können, zum Beispiel in den Kraftwerken Medupi und Kusile

„Streitbeilegung vor Ort kann in langfristigen, multidisziplinären Projekten durchgeführt werden, bei denen Standortvereinbarungen angewendet werden“, sagt Denson. „Das bedeutet erhebliche Zeit- und Kosteneinsparungen und stellt gleichzeitig sicher, dass der Prozess vollständig konform ist.“