Regierung verabschiedet Dekrete zur Wiederaufnahme des Wasserkraftwerksprojekts Sotuba II in Mali

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Während einer kürzlich im Koulouba-Palast abgehaltenen ordentlichen Sitzung unter dem Vorsitz von Oberst Assimi GOITA, verabschiedete der Ministerrat von Mali zwei Dekretentwürfe, die zum Neustart des Wasserkraftwerksprojekts Sotuba II beitragen werden.

Das Projekt, das die Modernisierungs- und Erweiterungsarbeiten des bestehenden Wasserkraftwerks Sotuba I umfasst, das bereits 1960 mit einer Auslegungskapazität von 5.2 MWe in Betrieb genommen wurde, wurde nach Angaben der malischen Regierung bereits 2018 mit einer zweijährigen Fertigstellungszeit gestartet.

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Er wird jedoch durch Zwänge gestört, insbesondere im Zusammenhang mit der Änderung der Steuerregelung für Bauaufträge und der Einstellung der Gesteinsaushubarbeiten auf dem Gelände, ein Problem, dem die beiden Dekrete ein Ende setzen wollen.

Übersicht der Erlasse

Das erste Dekret genehmigt die Änderung Nr. 1 bis Vertrag Nr. 0209/DGMP-DSP-2017, die sich auf die Tiefbauarbeiten des Projekts bezieht, während die zweite die Änderung Nr. 1 bis Vertrag Nr. 00355/DGMP-DSP-2017 über die Lieferung und Montage von hydro-elektromechanischen Ausrüstungen.

Die Aufträge wurden jeweils an vergeben Unternehmen der chinesischen Gezhouba-Gruppe (CGGC), ein chinesisches Bau- und Ingenieurunternehmen mit Sitz in Wuhan, Hubei, und Sinohydro Corporation, ein staatliches chinesisches Unternehmen für Wasserkrafttechnik und -bau.

Erwartungen für das Wasserkraftwerksprojekt Sotuba II

Nach Abschluss des Projekts sollen zwei neue 3.5-MW-Kaplan-Rohrturbinen mit einer Kapazität zur jährlichen Stromerzeugung von 45 GWh zum Wasserkraftwerk Sotuba hinzugefügt werden, wodurch die jährliche Gesamtstromerzeugung der Anlage auf mehr als 82 GWh erhöht wird.

Dies steht im Einklang mit dem Ziel des westafrikanischen Landes, durch seinen National Renewable Energy Action Plan (PANER) den Anteil erneuerbarer Energien in seinem Energiemix bis 58.3 auf 1416 % (umgerechnet 2030 MW) zu erhöhen.