Werbebedingungen

  1. In diesen den Werbeverträgen beigefügten Bedingungen ('diese Bedingungen'): 'Herausgeber' bezeichnet Group Africa Publishing Ltd und 'Werbetreibender' bezeichnet die Person, die die Werbefläche bucht, einschließlich Werbeagenten und unabhängiger Medienkäufer. Werbeagenten und unabhängige Medienkäufer werden im Sinne dieser Bedingungen als Auftraggeber für alle damit verbundenen Zwecke in ihrem eigenen Namen handeln. „Preisliste“ bezeichnet die aktuelle Entgeltordnung des Verlages für Anzeigen, die beim Verlag in aktueller Form erhältlich ist. Die Anzeige „schließt lose „Beilage“ oder andere „Beilage“ ein, sofern zutreffend. „Technische Spezifikationen“ bezeichnet die aufgeführten technischen Spezifikationen, die allen Buchungen beigefügt sind. Bitte greifen Sie jedes Mal auf die Technischen Spezifikationen zurück, wenn Sie eine neue Anzeige einreichen, um sicherzustellen, dass die Technischen Spezifikationen auf dem neuesten Stand sind. „Stornierung“ eines Vertrags bedeutet die Aufhebung des gesamten oder eines Teils des verbleibenden nicht erfüllten Teils des Vertrags, es sei denn, der Kontext der maßgeblichen Bedingung macht deutlich, dass nur auf eine bestimmte Beilage(n) Bezug genommen wird. „Wöchentlich“ sind vom Verlag wöchentlich erscheinende Zeitschriften.
  2. Alle Verträge unterliegen diesen Bedingungen und keine Änderungen oder Ergänzungen davon sind wirksam, es sei denn, der Verlag stimmt der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zu. Alle anderen vom Inserenten angestrebten Bedingungen oder Bedingungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Die Ausstellung einer Preisliste stellt kein Vertragsangebot des Verlages dar. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme der Bestellung des Advertisers durch den Verlag zustande, die durch eine Auftragsbestätigung/ schriftliche Auftragsbestätigung des Verlages erfolgt.
  4. Anzeigenpreise können jederzeit geändert werden und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preis bindet den Verlag nur für die vereinbarte Buchung, wie sie durch die Auftragsbestätigung des Verlages bestätigt wird.
  5. Alle Bestellungen werden vorbehaltlich der Annahme des Exemplars durch den Verlag angenommen, wie in Abschnitt 7 angegeben, und wenn eine Anzeige ein Gewinnspiel oder ein Sonderangebot von Waren enthalten soll, das nicht normalerweise mit dem beworbenen Produkt verbunden ist, vollständige Angaben solcher Gewinnspiele oder Sonderangebote müssen vom Inserenten zum Zeitpunkt der Auftragsverhandlung schriftlich eingereicht werden.
  6. Es liegt in der Verantwortung des Advertisers, die Richtigkeit der Anzeige zu überprüfen. Der Advertiser garantiert, dass jede von ihm zur Veröffentlichung eingereichte Anzeige allen geltenden Gesetzen, Gesetzen, Vorschriften und Verhaltenskodizes entspricht und keine Rechte Dritter verletzt. Der Inserent stellt den Verlag vollumfänglich frei von allen Kosten, Aufwendungen, Schäden oder jeglicher Haftung (einschließlich Rechtsverfolgungskosten und gegen den Verlag in Auftrag gegebener Schiedssprüche) in Bezug auf jegliche Ansprüche, die gegen den Verlag aus der Anzeige oder deren Veröffentlichung oder aus irgendwelchen Verletzung oder Nichterfüllung einer der hierin enthaltenen oder gesetzlich implizierten Zusicherungen, Gewährleistungen oder anderen Bedingungen.
  7. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, jederzeit nach eigenem Ermessen einen Vertrag zu kündigen oder eine Anzeige auszulassen oder auszusetzen (z. Sollte die Stornierung, Unterlassung oder Aussetzung auf eine Handlung oder ein Versäumnis des Werbetreibenden oder seiner Bediensteten oder Beauftragten zurückzuführen sein, einschließlich der Ungeeignetheit der Anzeige, wie oben angegeben, muss der Werbetreibende den für die Anzeige reservierten Platz vollständig bezahlen, ungeachtet dessen, dass die Anzeige ist nicht erschienen. Eine solche Stornierung, Unterlassung oder Aussetzung wird dem Advertiser so schnell wie möglich mitgeteilt.
  8. Alle Inhalte von Anzeigen bedürfen der Zustimmung des Herausgebers. Der Herausgeber verpflichtet sich nicht, den Inhalt von Anzeigen zu überprüfen, und eine solche Überprüfung und/oder Genehmigung durch den Herausgeber stellt keine Zustimmung des Herausgebers dar, dass eine solche Anzeige in Übereinstimmung mit diesen Werbebedingungen bereitgestellt wird und wird auch nicht es stellt einen Verzicht auf die Rechte des Herausgebers aus diesem Vertrag dar. Hält es der Verlag für erforderlich, den Platz zu ändern oder das Datum oder die Position der Einfügung zu ändern oder andere Änderungen vorzunehmen, wird er dies dem Inserenten so schnell wie möglich mitteilen.
  9. Der Herausgeber wird bei der Handhabung und Veröffentlichung der Anzeige angemessene Sorgfalt und Sachkenntnis walten lassen, wenn die Anzeige jedoch nicht auf die im Vertrag festgelegte Weise veröffentlicht wird, sei es durch ein Versäumnis oder eine fahrlässige Handlung oder Unterlassung des Herausgebers oder eines Dritten , beschränkt sich die maximale Haftung des Herausgebers gegenüber dem Advertiser (nach Ermessen des Herausgebers) entweder auf: (a) Veröffentlichung der Anzeige (oder einer Ersatzanzeige, falls vom Advertiser bereitgestellt) so bald wie möglich in der Zeit nach dem Zeitraum, in dem die Anzeige geplant war; oder (b) dem Werbetreibenden den Betrag einer Zahlung zurückerstatten, die für die betreffende Werbung geleistet wurde. Der Verlag haftet nicht für indirekte, besondere oder Folgeschäden oder -schäden, die sich aus einer nicht mit dem Advertiser vereinbarten Veröffentlichung einer Anzeige ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine verspätete oder unrichtige Veröffentlichung, jede Nicht-Veröffentlichung oder unrichtige Wiedergabe von der Anzeige, sei es durch Fehler oder Fahrlässigkeit des Herausgebers oder aus welchem ​​Grund auch immer. Der Verlag haftet nicht für Fehler oder Unterlassungen bei der Veröffentlichung der Anzeige, die dem Verlag nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem tatsächlichen Veröffentlichungsdatum der Anzeige schriftlich mitgeteilt werden.
  10. Kündigung: Der Advertiser kann jeden Vertrag einen Monat vor dem Einfügen der Anzeige kündigen. Die Kündigung wird mit Eingang der schriftlichen Mitteilung beim Verlag wirksam.
  11. Wenn der Advertiser einen Vertrag gemäß Klausel 10 storniert, außer unter den in Klausel 8 oben genannten Umständen der Stornierung, verzichtet er auf jeglichen Anspruch auf den Serienrabatt (falls vorhanden), auf den er zuvor Anspruch hatte, und die Anzeigen werden bezahlt zum entsprechenden Preis.
  12.  Der Verlag ist an einen Stoppauftrag oder eine Stornierung oder Übertragung der Anzeige nicht gebunden, es sei denn, sie erfüllt die an anderer Stelle in der Preisliste genannten Voraussetzungen. Anzeigenvorgaben und sonstige Weisungen außerhalb der Fristen berühren daher (auch wenn sie vom Verlag befolgt werden) nicht die Zahlungspflicht des Anzeigenkunden für die Anzeige. Der Verlag kann als Kündigung nach Ablauf der Frist gelten, wenn der Advertiser seine Schulden im Sinne von Abschnitt 123 des Insolvenzgesetzes 1986 als zahlungsunfähig erachtet oder anderweitig gegen eine dieser Bedingungen verstößt.
  13. Unter Umständen, in denen der Verlag nach Ermessen des Verlags veranlasst, dem Advertiser Probeabzüge der Anzeigenkopie zu liefern, müssen alle Kopien vom Advertiser dem Publisher bis zum letzten Tag des Erhalts der Kopie, wie vom Verlag angegeben, geliefert werden, andernfalls muss der Publisher kann die Lieferung von Korrekturabzügen oder Korrekturen nicht garantieren. Wenn bis zum letzten Tag für den Erhalt der Kopie keine Kopieranweisungen eingehen, behält sich der Verlag das Recht vor, nach eigenem Ermessen die vorhandene Kopie des Advertisers in seinem Besitz gegebenenfalls zu wiederholen oder wenn der Verlag keine Kopie besitzt, um die Anzeige wegzulassen und die Kosten für die reservierter Platz gemäß Ziffer 7. Bei elektronisch gelieferten Texten hat sich der Inserent an die vom Verlag herausgegebenen Technischen Spezifikationen zu halten. Für den Fall, dass der Inserent die technischen Spezifikationen nicht einhält, behält sich der Verlag das Recht vor, die Kopie nach eigenem Ermessen abzulehnen und der Inserent wird zur erneuten Lieferung aufgefordert. Wenn der Verlag aus technischen, zeitlichen oder anderen zumutbaren Gründen die Datei reparieren oder berichtigen muss, wird der Verlag den Advertiser benachrichtigen und haftet nicht für eine unrichtige Reproduktion der Anzeige oder daraus resultierende direkte oder indirekte Kosten. Im Falle von Beihefterwerbung behält sich der Verlag das Recht vor, die Anzeige nach eigenem Ermessen wegzulassen und die Anzeige vollständig in Rechnung zu stellen, auch wenn die Anzeige die Anzeige nicht erschienen.
  14. i) Das Urheberrecht für alle Zwecke an allen Vorlagen, Kopien und anderen Materialien, die der Verlag oder seine Mitarbeiter erstellt oder umgearbeitet haben, liegt beim Verlag. (ii) Der Herausgeber ist hiermit berechtigt, alle Anzeigen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Text, Grafiken und Fotografien) aufzunehmen, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, zu verteilen und zu senden (oder zu gestatten) und sie in jeden Informationsdienst aufzunehmen und zur Verfügung zu stellen , elektronisch oder anderweitig.
  15. Eigentum des Werbetreibenden, Originale, Druckvorlagen, Schriften, Mechanik, digitale Dateien und Probeabzüge, Positive usw. werden vom Verlag auf Gefahr des Eigentümers verwahrt und sollten vom Werbetreibenden gegen Verlust oder Beschädigung aus welchen Gründen auch immer versichert werden. Nach Erfüllung des Vertrages über diese Materialien ist der Inserent dafür verantwortlich, alle von ihm benötigten Materialien beim Verlag abzuholen, andernfalls behält sich der Verlag das Recht vor, alle Kunstwerke zu vernichten, die sich in seinem Besitz seit mehr als drei Jahren befinden Monate, und der Verlag haftet nicht für eine solche Vernichtung.
  16. Zur Lieferung von Belegexemplaren oder Tearsheets besteht keine Verpflichtung des Verlages und deren Fehlen berührt nicht die Haftung des Inserenten für das vereinbarte Entgelt. Auf Anfrage können Belegexemplare oder ein anderes akzeptables Faksimile zur Veranschaulichung der Veröffentlichung von Anzeigen zur Verfügung gestellt werden.
  17. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
  18. Sofern vom Verlag nicht anders vereinbart, ist die Zahlung vom Advertiser im Voraus zu leisten.
  19. Werbeagenten und unabhängigen Medienkäufern, die vom Verband der Zeitschriftenverleger anerkannt sind, erhalten Agenturprovisionen zu den auf der Preisliste angegebenen Sätzen, vorausgesetzt, die Anzeigen werden zum Fälligkeitsdatum vollständig bezahlt.
  20. Der Inserent erkennt ausdrücklich an, dass er sich beim Abschluss des Vertrages nicht auf eine von oder im Namen des Herausgebers abgegebene Zusicherung verlassen hat.
  21. Keine Person, die nicht Partei dieses Vertrags ist, hat nach dem Contracts (Right of Third Parties) Act 1999 das Recht, einen Teil dieses Vertrags durchzusetzen.