Werbebedingungen

  1. In diesen Bedingungen, die Werbeverträgen beigefügt sind (im Folgenden „diese Bedingungen“): bezeichnet „Verleger“ Group Africa Publishing Ltd und „Werbetreibender“ die Person, die die Werbefläche bucht, einschließlich Werbeagenten und unabhängige Medienkäufer. Werbeagenten und unabhängige Medienkäufer handeln im Sinne dieser Bedingungen als Auftraggeber in eigenem Namen für alle damit verbundenen Zwecke. Unter „Rate Card“ versteht man die jeweils aktuelle Anzeigentarife des Verlages, deren aktuelle Fassung beim Verlag erhältlich ist. „Vertrag“ ist eine vom Verlag rechtsverbindlich angenommene Buchung gemäß Ziffer 2 zur Veröffentlichung einer Anzeige. „Werbung“ umfasst ggf. lose „Beilagen“ oder andere „Beilagen“. „Technische Spezifikationen“ sind die dargelegten technischen Spezifikationen. Diese sind allen Buchungen beigefügt. Bitte sehen Sie sich bei jedem Einreichen einer neuen Anzeige die technischen Spezifikationen erneut an, um sicherzustellen, dass die technischen Spezifikationen auf dem neuesten Stand sind. „Stornierung“ eines Vertrags bedeutet die Stornierung des gesamten oder eines Teils des verbleibenden nicht erfüllten Teils des Vertrags, es sei denn, der Kontext ist anders Aus der entsprechenden Bedingung geht klar hervor, dass die Löschung nur einer oder mehrerer bestimmter Anzeigen gemeint ist. „Wöchentlich“ bezeichnet Zeitschriften, die wöchentlich vom Verlag herausgegeben werden.
  2. Alle Verträge unterliegen diesen Bedingungen und Änderungen oder Ergänzungen davon sind nur dann wirksam, wenn der Verlag ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Alle anderen vom Werbetreibenden auferlegten Bedingungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Die Ausstellung einer Preisliste stellt kein Vertragsangebot des Verlages dar. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verlag den Auftrag des Werbetreibenden annimmt, der durch die Ausstellung einer Auftragsbestätigung bzw. einer schriftlichen Bestätigung durch den Verlag beeinflusst wird.
  4. Die Anzeigenpreise können jederzeit geändert werden und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Preis bindet den Verlag nur in Bezug auf die vereinbarte Buchung, die durch das Auftragsbestätigungsformular des Verlags bestätigt wird.
  5. Alle Bestellungen werden unter der Bedingung angenommen, dass der Herausgeber die Kopie akzeptiert, wie in Abschnitt 7 angegeben, und wenn in einer Anzeige ein Gewinnspiel oder ein Sonderangebot von Waren enthalten sein soll, die nicht normalerweise mit dem beworbenen Produkt in Verbindung stehen, müssen alle Einzelheiten angegeben werden solcher Gewinnspiele oder Sonderangebote müssen vom Inserenten bei der Auftragsverhandlung schriftlich mitgeteilt werden.
  6. Es liegt in der Verantwortung des Werbetreibenden, die Richtigkeit der Anzeige zu überprüfen. Der Werbetreibende gewährleistet, dass jede von ihm zur Veröffentlichung eingereichte Werbung allen geltenden Gesetzen, Gesetzen, Vorschriften und Verhaltenskodizes entspricht und keine Verletzung der Rechte anderer Parteien darstellt. Der Werbetreibende entschädigt den Verlag in vollem Umfang für alle Kosten, Ausgaben, Schäden oder Haftungen jeglicher Art (einschließlich Rechtskosten und gegen den Verlag angeordnete Schiedssprüche) im Zusammenhang mit Ansprüchen gegen den Verlag, die sich aus der Anzeige oder ihrer Veröffentlichung oder als Folge davon ergeben Verletzung oder Nichterfüllung einer der hierin enthaltenen oder gesetzlich implizierten Zusicherungen, Gewährleistungen oder anderen Bedingungen.
  7. Der Verlag behält sich das Recht vor, jederzeit nach eigenem Ermessen einen Vertrag zu kündigen oder eine Anzeige zu unterlassen oder auszusetzen (z. B. wenn sie verleumderisch, rechtswidrig, verleumderisch, pornographisch, gesellschaftlich inakzeptabel, unsensibel oder anderweitig gegen die redaktionellen Richtlinien verstößt). Sollte die Stornierung, Unterlassung oder Aussetzung auf eine Handlung oder ein Versäumnis des Werbetreibenden oder seiner Bediensteten oder Beauftragten zurückzuführen sein, einschließlich der Ungeeignetheit der Werbung wie oben angegeben, muss der Werbetreibende den für die Werbung reservierten Platz ungeachtet der Tatsache, dass die Werbung nicht funktioniert, in voller Höhe bezahlen ist nicht erschienen. Eine solche Stornierung, Auslassung oder Aussetzung ist dem Werbetreibenden so schnell wie möglich mitzuteilen.
  8. Sämtliche Inhalte der Anzeigen bedürfen der Zustimmung des Herausgebers. Der Herausgeber verpflichtet sich nicht, den Inhalt von Anzeigen zu überprüfen, und eine solche Überprüfung und/oder Genehmigung durch den Herausgeber gilt nicht als Annahme seitens des Herausgebers, dass diese Werbung in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbung bereitgestellt wird, und wird dies auch nicht tun es stellt einen Verzicht des Herausgebers auf die Rechte aus diesem Vertrag dar. Wenn der Verlag es für notwendig erachtet, den Platz zu ändern oder das Datum oder die Position der Einfügung zu ändern oder eine andere Änderung vorzunehmen, muss er den Werbetreibenden so schnell wie möglich darüber informieren.
  9. Der Herausgeber wird bei der Bearbeitung und Veröffentlichung der Anzeige angemessene Sorgfalt und Sachkenntnis walten lassen, sofern die Anzeige jedoch nicht in der im Vertrag festgelegten Weise veröffentlicht wird, sei es aufgrund eines Versäumnisses oder einer fahrlässigen Handlung oder Unterlassung seitens des Herausgebers oder eines Dritten ist die maximale Haftung des Herausgebers gegenüber dem Werbetreibenden (nach Ermessen des Herausgebers) auf Folgendes beschränkt: (a) Veröffentlichung der Anzeige (oder einer Ersatzanzeige, falls vom Werbetreibenden bereitgestellt), sobald dies in der Zeit nach der Veröffentlichung vernünftigerweise möglich ist Zeitraum, in dem die Anzeige geschaltet werden sollte; oder (b) dem Werbetreibenden den Betrag aller für die betreffende Anzeige geleisteten Zahlungen zurückerstatten. Der Herausgeber haftet nicht für indirekte, besondere oder Folgeschäden oder Verluste, die dadurch entstehen, dass eine Anzeige nicht wie mit dem Werbetreibenden vereinbart veröffentlicht wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf verspätete oder fehlerhafte Veröffentlichung, Nichtveröffentlichung oder ungenaue Reproduktion der Werbung, unabhängig davon, ob sie durch Fehler oder Fahrlässigkeit des Herausgebers oder aus irgendeinem Grund verursacht wurde. Der Verlag haftet in keiner Weise für Fehler oder Auslassungen bei der Veröffentlichung der Anzeige, die dem Verlag nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem tatsächlichen Veröffentlichungsdatum der Anzeige schriftlich mitgeteilt werden.
  10. Kündigung: Der Werbetreibende kann jeden Vertrag einen Monat vor der Schaltung der Anzeige kündigen. Die Kündigung wird wirksam, wenn die schriftliche Mitteilung beim Verlag eingeht.
  11. Wenn der Werbetreibende einen Vertrag gemäß Klausel 10 kündigt, außer unter den in Klausel 8 oben genannten Umständen der Kündigung, verzichtet er auf jegliches Recht auf den Serienrabatt (falls vorhanden), auf den er zuvor Anspruch hatte, und die Anzeigen werden bezahlt zum entsprechenden Tarif.
  12.  Der Verlag ist an eine Sperrung bzw. Stornierung oder Übertragung der Anzeige nicht gebunden, es sei denn, sie erfüllt die an anderer Stelle in der Preisliste genannten Voraussetzungen. Anzeigenvorgaben und etwaige Anweisungen, die nicht vor Ablauf der Frist eingehalten wurden, berühren daher nicht (auch wenn sie vom Verlag befolgt werden) die Haftung des Werbetreibenden für die Bezahlung der Anzeige. Der Verlag kann die Tatsache, dass der Werbetreibende nicht in der Lage ist, seine Schulden im Sinne von Abschnitt 123 des Insolvenzgesetzes von 1986 zu begleichen, oder wenn er anderweitig gegen eine dieser Bedingungen verstößt, nach Ablauf der Frist als Kündigung behandeln.
  13. In Fällen, in denen der Verlag nach eigenem Ermessen dafür sorgt, dass dem Werbetreibenden Belege für die Werbekopie zur Verfügung gestellt werden, muss der Werbetreibende dem Verlag alle Kopien bis zum vom Verlag angegebenen letzten Tag für den Erhalt der Kopie liefern, andernfalls muss der Verlag dies tun Für die Lieferung von Korrekturabzügen oder Korrekturen kann keine Gewähr übernommen werden. Wenn bis zum letzten Tag für den Erhalt der Kopie keine Anweisungen zum Kopieren eingehen, behält sich der Verlag das Recht vor, nach eigenem Ermessen gegebenenfalls die bereits in seinem Besitz befindliche Kopie des Werbetreibenden zu wiederholen oder, wenn der Verlag keine Kopie besitzt, die Anzeige wegzulassen und dafür eine Gebühr zu erheben reservierter Platz gemäß Ziffer 7. Für die elektronische Anlieferung von Kopien hat sich der Werbetreibende an die vom Verlag herausgegebenen technischen Spezifikationen zu halten. Für den Fall, dass der Werbetreibende die technischen Spezifikationen nicht einhält, behält sich der Verlag das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Kopie abzulehnen, und der Werbetreibende wird zur erneuten Lieferung aufgefordert. Wenn der Verlag aufgrund technischer, zeitlicher oder anderer angemessener Einschränkungen die Datei reparieren oder berichtigen muss, benachrichtigt der Verlag den Werbetreibenden und haftet nicht für eine fehlerhafte Wiedergabe der Anzeige oder daraus resultierende direkte oder indirekte Kosten. Wenn sich der Werbetreibende im Falle von Werbung mit gebundenen Beilagen nicht an die vom Verlag herausgegebenen Lieferanweisungen für Beilagen hält, behält sich der Verlag das Recht vor, nach eigenem Ermessen auf die Werbung zu verzichten und die Werbung in voller Höhe in Rechnung zu stellen, ungeachtet dessen, was die Werbung getan hat nicht erschienen.
  14. i) Das Urheberrecht für alle Zwecke an allen vom Verlag oder seinen Mitarbeitern erstellten oder überarbeiteten Vorlagen, Texten und sonstigen Materialien verbleibt beim Verlag. (ii) Der Herausgeber ist hiermit berechtigt, alle Anzeigen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Grafiken und Fotos) aufzuzeichnen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten und zu senden (oder dies zu gestatten) und sie in jeden Informationsdienst aufzunehmen und verfügbar zu machen , elektronisch oder auf andere Weise.
  15. Das Eigentum des Werbetreibenden, Originale, Druckvorlagen, Schriftarten, Mechaniken, digitale Dateien und Korrekturabzüge, Positive usw. werden vom Verlag auf Risiko des Eigentümers aufbewahrt und sollten vom Werbetreibenden gegen Verlust oder Beschädigung jeglicher Ursache versichert werden. Nach Erfüllung des Vertrages in Bezug auf diese Materialien ist der Werbetreibende dafür verantwortlich, alle von ihm benötigten Materialien in den Räumlichkeiten des Herausgebers abzuholen; andernfalls behält sich der Herausgeber das Recht vor, alle Kunstwerke zu vernichten, die sich seit mehr als drei Jahren in seinem Besitz befinden Der Verlag übernimmt für die Zerstörung keine Haftung.
  16. Der Verlag ist nicht zur Bereitstellung von Belegexemplaren oder Abreißblättern verpflichtet und deren Fehlen hat keinen Einfluss auf die Haftung des Werbetreibenden für das vereinbarte Entgelt. Belegexemplare oder andere zulässige Faksimiles zur Veranschaulichung der Veröffentlichung von Anzeigen können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
  17. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
  18. Sofern vom Verlag nicht anders angegeben, ist die Zahlung durch den Werbetreibenden im Voraus zu leisten.
  19. Werbeagenturen und unabhängige Medienkäufer, die von der Periodical Publishers Association anerkannt sind, erhalten eine Agenturprovision zu den auf der Preisliste angegebenen Sätzen, sofern die Zahlung für Anzeigen bis zum Fälligkeitsdatum vollständig erfolgt.
  20. Der Werbetreibende erkennt ausdrücklich an, dass er sich bei Abschluss des Vertrags nicht auf Zusicherungen verlassen hat, die vom oder im Namen des Verlags abgegeben wurden.
  21. Keine Person, die nicht Vertragspartei dieses Vertrags ist, hat gemäß dem Contracts (Right of Third Parties) Act 1999 das Recht, einen Teil dieses Vertrags durchzusetzen.