Registrieren Sie sich beim Verband der Zuschlagstoff- und Sandproduzenten des südlichen Afrikas

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Das Verband der Zuschlagstoff- und Sandproduzenten des südlichen Afrikas (ASPASA) ist ein freiwilliger Mitgliedsverband des privaten Sektors.

Aspasa ist Mitglied der Minenkammer. Der Verband vertritt jedoch Unternehmen, die im Bereich der Herstellung von Zuschlagstoffen und Sand tätig sind. Das Unternehmen betreibt auch Steinbrüche, Sandgruben und Brechanlagen. Aspasa steht für sich allein, obwohl ein Mitglied der Kammer.

Der Verein vertritt seine Mitglieder in Bezug auf politische Positionen durch verschiedene Organe der nationalen und regionalen Regierung. Kontakte und Interaktionen finden auch mit anderen relevanten politischen und meinungsbildenden Einheiten statt. Ähnliche Verbände in Übersee halten den Kontakt.

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Um die Bedürfnisse der Branche richtig zu erfüllen, ist Regulierung und Kontrolle eine Anforderung mit besonderem Schwerpunkt auf:

  • Die Kontrolle der Leihgruben ist noch nicht optimal. In der Nähe befindliche Leihgruben versorgen kommerzielle Steinbrüche und entsorgen geeignetes Material.
  • Bei der Erteilung kommerzieller Lizenzen werden weder die Dichte noch die kumulativen Auswirkungen berücksichtigt.

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Die Unterstützung, die Aspasa seinen Mitgliedern gewährt, erfolgt auf der strategischen und beratenden Seite des Geschäfts. Der Verband sorgt für die Interaktion zwischen anderen Unternehmen / Produzenten in der Branche. Die Beratung und Zusammenarbeit innerhalb von Aspasa erfolgt auf freiwilliger Basis und greift nicht in das Führungsrecht einzelner Unternehmen ein.

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Klassen der Mitgliedschaft

Aspasa besteht aus folgenden Klassen von Mitgliedern:

  • Produzentenmitgliedschaft
    Die Produzentenmitgliedschaft von Aspasa steht kommerziellen Zuschlagstoff- und Sandproduzenten in der Industrie im südlichen Afrika offen.
  • Assoziierte Mitgliedschaft
    Lieferanten der Zuschlagstoff- und Sandindustrie sowie anderer Unternehmen, Organisationen von Personen, die mit ASPASA assoziieren möchten, können bei der Hauptversammlung beantragen, assoziierte Mitglieder zu werden, und können nach Ermessen der Hauptversammlung als assoziierte Mitglieder zugelassen werden. Assoziierte Mitglieder unterliegen allen Verpflichtungen und haben Anspruch auf alle Vorteile der Mitgliedschaft, einschließlich des Rechts, an Konferenzen teilzunehmen und an Hauptversammlungen, regionalen Versammlungen oder anderen Funktionen von ASPASA teilzunehmen, mit der Ausnahme, dass diese assoziierten Mitglieder kein Stimmrecht haben.
  • Abonnements
    Produzenten und assoziierte Mitglieder zahlen die Abonnements, die von der Hauptversammlung von Zeit zu Zeit festgelegt werden. Die Mitgliedschaft endet mit dem Rücktritt des Mitglieds. Aussetzung, Ausschluss im Sinne der Verfassung oder Einstellung der Geschäftsinteressen, die sie zunächst zur Mitgliedschaft berechtigen. Ein Mitglied, das zurücktritt, suspendiert oder von der Mitgliedschaft ausgeschlossen wird, hat keinen Anspruch gegen ASPASA, der sich aus einem solchen Rücktritt, einer Suspendierung oder einem solchen Ausschluss ergibt.